GaLaBau-Web-Akademie

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Inhalt
Teil 1: Nachträge begründen und das zutreffende Vergütungsniveau bestimmen
Das Durchsetzen von Nachtragsforderungen scheitert häufig an falsch vorgetragenen Anspruchsgrundlagen. Der Auftraggeber hat ein leichtes Spiel, auch berechtigte Mehrvergütungsansprüche abzulehnen, wenn der Auftragnehmer Fehler in der Begründung von Nachtragsforderungen macht. Mitunter verliert der Unternehmer im Streit seinen gesamten (eigentlich berechtigten) Vergütungsanspruch, nur weil er seinen Anspruch nicht schlüssig aufbaut.

Das Ziel dieses Teiles besteht in einer systematischen praxisgerechten Begründung von Nachtragsforderungen und der Bestimmung des zutreffenden Preisniveaus.
In diesem Teil werden die Nachtragsforderungen zum Bauinhalt (was wird in welcher Menge gebaut) behandelt. Das Ziel dieses Teils besteht in der Nutzung des zutreffenden Preisniveaus und einer dem jeweiligen Vertragstyp entsprechenden Berechnung der Nachtragsvergütung.

Webinar hat bereits am 04.02.2021 stattgefunden.

Teil 2: Nachtragsvergütung für den Bauinhalt bestimmen
Das Durchsetzen von Nachtragsforderungen scheitert häufig an unvollständigen oder falschen Berechnungen. Der Auftraggeber hat ein leichtes Spiel, auch berechtigte Mehrvergütungsansprüche abzulehnen, wenn der Auftragnehmer Fehler bei der Berechnung von Nachtragsforderungen macht. Mitunter verliert der Unternehmer im Streit seinen gesamten (eigentlich berechtigten) Vergütungsanspruch, nur weil er seinen Anspruch nicht schlüssig aufbaut.
In diesem Teil werden die Nachtragsforderungen zum Bauinhalt (was wird in welcher Menge gebaut) behandelt.
Das Ziel dieses Teils besteht in der Nutzung des zutreffenden Preisniveaus und einer dem jeweiligen Vertragstyp entsprechenden Berechnung der Nachtragsvergütung.

Webinar hat bereits am 11.02.2021 stattgefunden.

Teil 3: „Bauzeitnachträge“ Nachtragsforderungen aus Behinderung und Beschleunigung der Arbeiten
Immer dann, wenn im Seminar Bauzeitnachträge behandelt werden, geht ein Raunen durch die Reihen. Die Bemerkungen reichen von „das kann man nie durchsetzen“ bis hin zu „da verderbe ich mir den Ruf“. Auch wenn man Ansprüche auf Bauzeitverlängerung aus Behinderung der Arbeiten oder Vergütungsansprüche nicht konsequent durchsetzen will, können die Ansprüche als „Vergleichsmasse“ im Streit genutzt werden. Ebenso wird man diese Ansprüche geltend machen, wenn ein Auftraggeber insolvent wird und der Insolvenzverwalter ohnehin nur eine Quote der Forderungen befriedigen kann. Letztendlich „tue Gutes und rede darüber“ …. vielleicht wird die Abnahme dann auch entspannter.

Webinar hat bereits am 16.02.2021 stattgefunden.

Beim Bestellen der Artikel erhalten Sie die Aufzeichnungen der Webinare. Falls Sie danach noch Fragen an den Referenten haben dürfen Sie sich gerne an Herrn Haupert (haupert@galabau-bw.de) wenden.

 



Referent

Jochen Schmidt



Moderatorin

Petra Reidel

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Nichtmitglied

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